Bei Vereinbarung von Bewirtungs- oder Cateringleistungen kann der Besteller bis 3 Tage vor der Veranstaltung die Anzahl der teilnehmenden Personen um bis zu 10% reduzieren, ohne dass dies die Reichert Wirtshaus GmbH & Co. KG zu einer Anpassung einer pro Person vereinbarten Vergütung berechtigt. Wird eine Änderung der Zahl der teilnehmenden Personen nicht rechtzeitig bekannt gegeben, so wird die in der Auftragsbestätigung aufgeführte Personenzahl der Berechnung der Vergütung zu Grunde gelegt.
Das Einbringen von eigenen Getränken und Speisen ist nur nach Vereinbarung gegen Gebühr möglich.
Falls keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, werden Getränke gemäß dem tatsächlichen Verbrauch abgerechnet. Der Preis ist der gültigen Getränkekarte der Reichert Wirtshaus GmbH & Co. KG zu entnehmen.
Für den Fall, dass die gebuchte Veranstaltung, über die angegebenen Öffnungszeiten hinaus andauert, ist die Reichert Wirtshaus GmbH & Co. KG berechtigt, zusätzliche Personalkosten nach Aufwand in Rechnung zu stellen.
Bei einer Stornierung durch den Mieter bis zu 4 Wochen vor Veranstaltungstermin sind 60 % der anzusetzenden Raummiete (falls keine Raummiete vereinbart, 60% des vereinbarten Mindestumsatzes) zu bezahlen, diese ist, soweit nichts anderes vereinbart wurde:
Tagsüber | Abends | |
Lokal exklusiv | € 16.800,- netto | € 32.600,- netto |
Marienplatz Saal | € 2.350,- netto | € 3.200,- netto |
Dionys Stube | € 1.000,- netto | € 1.500,- netto |
zzgl. gesetzl. MwSt.
Die Reichert Wirtshaus GmbH & Co. KG ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund zu kündigen, insbesondere wenn:
a) höhere Gewalt oder andere von der Reichert Wirtshaus GmbH & Co. KG nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen; Hierunter fallen alle unvorhersehbaren Ereignisse sowie Ereignisse, die – soweit sie vorhersehbar gewesen wären – außerhalb der Einflusssphäre der Parteien liegen. Dazu zählen insbesondere, aber nicht abschließend folgende Ereignisse: Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Sturmfluten, Orkan und Taifun sowie andere Unwetter im Ausmaß einer Katastrophe, Erdbeben, Blitzschlag, Lawinen- und Erdrutsche, Feuer, Seuchen, Pandemien, Epidemien und infektiöse Krankheiten (soweit eine solche von der WHO oder einem Ministerium ausgerufen wurde oder durch das Robert-Koch-Institut ein Gefahrenniveau von mindestens »mäßig« festgelegt wurde), Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Aufruhr, Revolution, Militär- oder Zivilputsch, Aufstand, Blockaden, Behörden und Regierungsanordnungen, Streiks, Aussperrung.
b) Veranstaltungen unter irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen, z.B. der des Veranstalters oder des Zwecks, gebucht werden, bei deren tieferer Kenntnis ein Vertrag nicht abgeschlossen worden wäre;
c) eine schwerwiegende Vertragsverletzung seitens des Veranstalters vorliegt, insbesondere die Nichtbeachtung der Geschäftsbedingungen.
d) der begründete Anlass zu der Annahme besteht, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Reichert Wirtshaus GmbH & Co. KG in der Öffentlichkeit gefährden kann.
Sollte eine Bestimmung der allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr möglichst nahekommende gültige
Bestimmung. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden müssen schriftlich festgelegt werden.
Reichert Wirtshaus GmbH & Co. KG
Weinstraße 1
80333 München
Besteller, Mieter, Veranstalter